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   BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 553/85   

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https://dejure.org/1987,10705
BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 553/85 (https://dejure.org/1987,10705)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1987 - 6 AZR 553/85 (https://dejure.org/1987,10705)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 553/85 (https://dejure.org/1987,10705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstellung des ärztlichen Berichts im Zusammenhang mit der von der Polizei veranlaßten Blutentnahme - Regeln zur Auslegung von Tarifnormen - Abgrenzung des Begriffs "ärztliche Bescheinigung" von den Begriffen "Gutachten", "gutachtliche Äußerung" und "wissenschaftliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 553/85
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 - nicht veröffentlicht).

    Jedoch genügt es, wenn die Feststellungsklage allein bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht betrifft (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - aaO, m.w. N.; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 -).

  • BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 571/83

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung ohne Anrechnung auf den Jahresurlaub für den Besuch

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 553/85
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 - nicht veröffentlicht).

    Jedoch genügt es, wenn die Feststellungsklage allein bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht betrifft (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - aaO, m.w. N.; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 -).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 553/85
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen; wenn bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien noch Zweifel verbleiben, kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte zurückgegriffen werden (BAGE 46, 308, 313 ff. m. w. N. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14).
  • BAG, 10.10.1984 - 5 AZR 302/82

    Arbeitsentgelt: Ausstellung von Todesbescheinigungen durch angestellte

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 553/85
    Demgegenüber geht das ärztliche Gutachten, die gutachtliche Äußerung und die wissenschaftliche Ausarbeitung darüberhinaus und erfordert die Auseinandersetzung mit medizinischen Fragen, wozu eine normale ärztliche Diagnose nicht ausreicht (BAGE 47, 53, 58 f. = AP Nr. 39 zu § 611 BGB Ärztegehaltsansprüche; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, aaO; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Februar 1987, Erl. 2 zu Nr. 3 SR 2 c; Crisolli/Ramdohr, BAT, Stand Januar 1987, Erl. 5 zu Nr. 3 SR 2 c; Uttlinger/Breier/Kiefer, BAT, Stand 15. April 1987, Erl. 2 zu SR 2 c BAT).
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